Kfz-Sachverständiger A&D
Ihr Ansprechpartner im Schadenfall
Haftpflichtschaden
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie als Geschädigter grundsätzlich Anspruch, darauf das die Kosten, die durch den Unfall entstanden sind vom Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Dazu zählen auch die entstandenen Kosten für das Gutachten und den Rechtsbeistand.
Kaskoschaden
Sind Sie selbst Verursacher eines Verkehrsunfalls und sind Kaskoversichert?
Dann richtet sich die Erstattung des Schadens gegen die eigene Versicherung und dessen Bedingungen im geregelten Kaskovertrag. Gerne berate wir Sie kostenfrei bei allen Fragen rund um das Thema.
Oldtimer
Grade für seltene Oldtimer gibt es nur wenige fachkundige Experten am Markt.
Genau aus diesem Grund sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie im Bereich der Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge.
Fahrräder, E-Bikes & Pedelec
Im Bereich der Fahrräder, E-Bikes und Pedelec müssen sämtliche Details und alle relevanten Faktoren im Schadenfall berücksichtigt werden. Dazu gehören Alter, Zustand, Batteriezustand und Sonderzubehör.
Genau weil wir in diesem Thema zertifiziert und qualifiziert
wurden, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Wohnmobile & Wohnwagen
Im Gebiet der Wohnmobile und Wohnwagen
müssen sämtliche Fahrzeugdetails und alle relevanten Faktoren im Schadenfall oder bei der Fahrzeug-Bewertung berücksichtigt werden.
Dazu gehört das Baujahr, der Zustand, die Ausstattung und das Sonderzubehör mitwelches das Fahrzeug ausgestattet ist.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen unsere Leistungen für eine reibungslose, unkomplizierte und zügige Abarbeitung Ihres Schadenfalls an.
Kundenzufriedenheit, Qualität und Kundenorientierung haben bei uns seit Tag eins einen großen Stellenwert, zudem wird Ihr Anliegen schnellstmöglich und zuverlässig zu jeder Zeit abgearbeitet.
Wieso einen freien Kfz-Sachverständiger?
Damit der Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig aufgelistet ist.
Muss ich das Gutachten Bezahlen?
Nein, als Geschädigter tragen Sie keine Kosten. Die gegnerische Versicherung muss für die entstandenen Kosten aufkommen.
Wozu braucht man einen Kfz-Sachverständiger?
Ein Kfz-Sachverständiger wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. Im Schadengutachten werden alle Fahrzeugrelevanten Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung erforderlich sind ermittelt.
Darf ich mir selber den Kfz-Sachverständiger aussuchen?
JA!!
Als Geschädigter haben Sie sowohl das Recht sich den Kfz-Sachverständiger, den Rechtsanwalt, die Werkstatt und den Mietwagenverleiher auszusuchen.
Darf ich mir das Geld auszahlen lassen?
Ihnen steht es frei zu, das Fahrzeug instand zu setzen oder den dafür fälligen Geldbetrage zu verlangen.